In der Diskussion um den Baumbestand des neuen Baugebietes ist deutlich geworden, dass der Regionalplan für den im Norden liegenden Freiraum keinen Landschaftsschutz darstellt.
Dazu ist im neuen Regionalplan-Entwurf die ASB-Grenze (Allgemeiner Siedlungsbereich – Grenzen) deutlich über den gewünschten Bereich nach Norden verschoben worden.
Auch wenn der Regionalplan nicht Flurstückgenau darstellt, sollte dies korrigiert werden.
Der Punkt ist auch im Ortsteilentwicklungskonzept Babenhausen zu berücksichtigen.
Es wird daher beschlossen und dem Stadtentwicklungsausschuß (Stadtrat Bielefeld) empfohlen, die Bezirksplanungsbehörde Detmold (hierfür zuständig) um Konkretisierung zu bitten:
– die Lücke im Landschaftsschutzgebiet im Norden der Bebauung Hasbachtal zu schließen.
– die ASB-Grenze und das Landschaftsschutzgebiet der Bebauungslinie des Bebauungsplans anzupassen.
Damit würde in Zukunft der Baumbestand im Westen und Norden (im Bebauungsplan festgelegt) zum Landschaftsschutzgebiet gehören.
Demzufolge ist der Flächennutzungsplan anzupassen.
Antrag gestellt am 17.03.2022 durch: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – SPD – Die Linke